Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Arbeitsrecht in Dresden

Aktuelle News Arbeitsrecht

Entlassungen beim Leipziger Unternehmen UNISTER geplant

Wie die Presse (z.B. Sächsische Zeitung 17.07.2015) meldet, sollen im Leipziger Unternehmen UNISTER und dessen Tochtergesellschaften bis 150 Mitarbeiter entlassen werden. Die Entscheidung dazu soll in der 30. Kalenderwoche 2015 fallen.

Wie sich UNISTER die Durchführung der Kündigungen vorstellt, ist noch offen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ansässig in Dresden, steht Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht Henning Malke von der Rechtsanwaltskanzlei Malke bei allen arbeitsrechtlichen Belangen gern beratend zur Seite, insbesondere bei: Abmahnungen, Kündigungen, Problemen mit besonderen Arbeitnehmergruppen (Behinderte, Mutterschutz), Vorbereitung und Abschluss von Arbeitsverträgen, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht.

Rechtsanwalt Henning Malke ist insbesondere auf die anwaltliche Vertretung und Beratung von Fach- und Führungskräften (z. B. Geschäftsführer oder Vorstände) im Bereich des Arbeitsrecht in Dresden spezialisiert. Aufgrund nachgewiesener, besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht wurde Ihm vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht” verliehen.

Im Arbeitsrecht sichert Ihnen ein vorausschauender Umgang mit arbeitsvertraglichen und arbeitsgesetzlichen Regeln beim Abschluss von Arbeitsverträgen, deren Umsetzung und Beendigung (besonders bei Kündigung und Aufhebungsvertrag) einen reibungslosen Ablauf. Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Belangen ist dabei stets ein Rechtsanwalt, welcher sich zusätzlich als Fachwanwalt für Arbeitsrecht besonders qualifiziert hat.

Service für Mandate Arbeitsrecht

Unser Service für Arbeitsrechts Mandanten - Kommunikation per Telefonkonferenz

Für unserere Mandanten ist die Kommunikation mit der Kanzlei Malke auf Wunsch auch zeitsparend und kosteneffizient per Telefonkonferenz möglich. Beachten Sie bitte, das persönliche Gespräche und Mandatskonferenzen mit Rechtsanwalt Henning Malke eine vorherige Vereinbarung erforderlich machen. Bitte rufen Sie uns daher zum Aufbau der Telefonkonferenzschaltung auf unserer Telefonnummer an.

Was ist das Arbeitsrecht?

Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen.

Diese dienen als Grundlage für die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Form eines Arbeitsvertrages. Das Arbeitsrecht ist praktisch die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Keine Rechtsgültigkeit haben Arbeitsverträge die gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Im Arbeitsrecht finden sich Einzelgesetze (Rechtszersplitterung) wie zum Beispiel Betriebsverfassungs-, Kündigungsschutz-, Jugendarbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz wieder. Im Zuge der Industrialisierung, zunehmend verschlechterter Situation der Arbeitnehmer entstand das moderne Arbeitsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet. Nicht zu unterschätzen ist der Einfluss der europarechtlichen Vorschriften und der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.

Das moderne Arbeitsrecht ist sehr komplex und nur schwer zu durchschauen. Es hat sich in den letzten Jahren zu einem Gesetzdickicht entwickelt, was bei Unternehmen zu einem hohen Zeitaufwand und finanziellen Belastungen führt. Verschiedene Urteile führen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Verwirrung und Unsicherheit.

Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden Henning Malke auch bei den folgenden Schwerpunkten rund um das Arbeitsrecht gern zur Verfügung.

Kündigung

Eine Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einseitige Erklärung die ein Arbeitsverhältnis beendet. Sie ist an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und gesetzlich eingeschränkt. Eine Kündigung ist erst wirksam wenn diese von einer bevollmächtigten Person handschriftlich unterschrieben wurde. Ein Arbeitnehmer hingegen kann durch Schriftform jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Arbeitsverhältnis kündigen.

Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie unabhängig von Ihrem weiteren Vorgehen notieren, wie, wo und wann Sie diese erhalten haben. Auch der Briefumschlag sollte aufbewahrt werden. Nun gilt es, verschiedene Fristen einzuhalten. Diese sind teilweise nur gewahrt, wenn Sie rechtzeitig eine formell richtige Klage bei dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht einreichen.

Lohn und Gehalt

Lohn, Gehalt (Anspruch auf Vergütung) oder schlicht das Arbeitsentgelt ist die vertraglich festgesetzte Vergütung für die von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Das Arbeitsentgelt kann dabei aus einem feststehenden, monatlichen Gehalt bestehen, in der Praxis jedoch sind zusätzliche Leistungen und Gratifikationen bzw. zusammengesetzte Löhne weit verbreitet. Für verschiedene Berufszweige haben sich dabei verschiedene Lohnberechnungsmodelle herausgebildet. Die korrekte Berechnung des monatlichen Arbeitsentgeltes ergibt sich zumeist aus der Kombination von dem geschlossenen Arbeitsvertrag, den einschlägigen Tarifverträgen sowie dem Gesetz. Rechtsanspruch auf Zahlung der Vergütung besteht auch dann, wenn der Punkt beim Vertragsabschluss vergessen wurde (§ 612 BGB Bürgerliches Gesetzbuch).

Kann der Arbeitgeber die Vergütung zu der im Arbeitsvertrag festgelegten Zeit nicht erfüllen, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten um den Zahlungsanspruch abzusichern. Praktisch kann eine Arbeitsleistung zurück gehalten (Zurückbehaltungsrecht) werden bis die noch ausstehende Vergütung bezahlt worden ist. Für Beweiszwecke sollte das in schriftlicher Form stattfinden und genau aufgeschlüsselt sein. Nach dem Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Leistung an den anderen verweigern, bis die Verpflichtungen erfüllt sind.

Bezahlter Mindesturlaubsanspruch

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die zur Erholung bestimmte Dienstbefreiung eines Arbeitnehmers unter Weiterzahlung seines Arbeitsentgeltes, das während dieser Zeit Urlaubsentgelt genannt wird. Das Recht der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Weitere Regelungen finden sich insbesondere zu dem zu gewährenden Mindesturlaub in den einschlägigen Tarifverträgen und zumeist im Arbeitsvertrag selber.

Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich seinen Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Dieser Antrag muss dabei rechtzeitig gestellt werden, d.h. dass der Arbeitgeber sich in seiner Planung auf die Abwesenheit des Arbeitnehmers einstellen kann. Eine Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht möglich. Weiter muss der Urlaub dem gesetzlichen Motiv folgend zur Abholung genutzt werden. Jeder Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, Aushilfe, als Praktikant oder Auszubildender, hat nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. In einigen Fällen wird die Höhe vom Urlaubsanspruch nach Beschäftigungszeit oder Lebensalter gestaffelt.

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden mit langjährige Erfahrung und Kompetenz ist besonders spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Fach- und Führungskräften, Arbeitnehmern in Führungspositionen, leitenden Angestellten und Geschäftsführern / Vorständen. Die Rechtsanwaltskanzlei Malke ist Ihr fachlich versierter Ansprechpartner für alle Belange des Arbeitsrecht in Dresden.