Abfindung
Eine Abfindung stellt eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes dar.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht hat der Arbeitnehmer keinen zwingenden Anspruch auf eine Abfindung.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage gibt es nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen einen Anspruch auf Abfindung, ansonsten nicht. Unter Umständen kann der Arbeitgeber zur Zahlung eines Geldbetrages bewegt werden. Die Höhe des Betrages hängt dabei von den unterschiedlichsten Faktoren ab.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.