Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütung des Arbeitnehmers. Das Urlaubsgeld ist dabei von dem Urlaubsentgelt streng zu trennen.
Ein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies regeln oder eine diesbezügliche, betriebliche Übung besteht.
Die Prüfung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Urlaubs- und/ oder Weihnachtgeld sind mitunter schwierig. Sie sollten sich hierfür rechtlichen Rat suchen.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung.
Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.