Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist eine Bescheinigung über die Arbeitstätigkeit und die Qualität des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Es ist dabei zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen zu unterscheiden.
Weiter hat es in der Regel wohlwollend auszufallen und ist dem Arbeitnehmer in schriftlicher Form auf haltbarem Papier von guter Qualität ohne Verschmutzungen auszuhändigen.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.