Kündigungsfrist
Bei Ausspruch einer Kündigung erfolgt regelmäßig auch der Hinweis, ob diese ordentlich (fristgemäß) oder außerordentlich (fristlost) ist.
Bei der ordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Frist beendet werden. Diese Kündigungsfrist kann sich dabei aus dem Arbeitsvertrag und/ oder aus den arbeitsrechtlichen Regelungen ergeben.
Bei einer außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort – also ohne eine Frist – beendet werden. Hierfür müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann, § 626 BGB.
Da die Anliegen der Betroffenen sowie die konkreten Sachverhalte stets differieren, kann eine gute und verbindliche Beratung nicht online erfolgen. Sofern Sie eine weitergehende, rechtliche Beratung wünschen, steht Ihnen das Team der Rechtsanwaltkanzlei Malke gern zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.