Urlaub und Dienstbefreiung
Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die zur Erholung bestimmte Dienstbefreiung eines Arbeitnehmers unter Weiterzahlung seines Arbeitsentgeltes, das während dieser Zeit Urlaubsentgelt genannt wird.
Das Recht der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Weitere Regelungen finden sich insbesondere zu dem zu gewährenden Mindesturlaub in den einschlägigen Tarifverträgen und zumeist im Arbeitsvertrag selber.
Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich seinen Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Dieser Antrag muss dabei rechtzeitig gestellt werden, d. h. dass der Arbeitgeber sich in seiner Planung auf die Abwesenheit des Arbeitnehmers einstellen kann.
Eine Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht möglich. Weiter muss der Urlaub dem gesetzlichen Motiv folgend zur Abholung genutzt werden.
Aufgrund der überraschend umfangreichen Regelungen in einschlägigen Tarifverträgen und im Beamtenrecht sowie der diffizilen Rechtsprechung sollte unbedingt ein Rechtsrat eingeholt werden.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung.
Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.