Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen: der Kündigung und dem Angebot auf den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen.
Beachten Sie hier auch den Hinweis zu einer Kündigung.
Die Änderungskündigung ist dabei von einfachen Weisungen bzw. Arbeitsvorgaben innerhalb der Grenzen des durch den Arbeitsvertrag vorgegebenen Direktionsrechtes des Arbeitgebers abzugrenzen, was im Einzelfall sich als schwierig darstellen kann. Die Änderungskündigung ist zunächst eine arbeitsrechtliche Kündigung und unterliegt daher den Regelungen zum Kündigungsschutz.
Nach dem Ausspruch einer Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten. So kann auch das neue Vertragsangebot unter Vorbehalt angenommen werden. Auch hier gilt es wieder bestimmte Fristen einzuhalten, da ansonsten das Vertragsangebot auch hinfällig werden könnte. Dann gilt die Änderungskündigung als normale Kündigung, die bereits mit Zugang der Änderungskündigung verschiedene Fristen in Lauf gesetzt hat. Da die Anliegen der Betroffenen sowie die konkreten Sachverhalte stets differieren, kann eine gute und verbindliche Beratung nicht online erfolgen. Sofern Sie eine weitergehende, rechtliche Beratung wünschen, steht Ihnen das Team der Rechtsanwaltkanzlei Malke gern zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.