Bezahlter Mindesturlaubsanspruch
Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die zur Erholung bestimmte Dienstbefreiung eines Arbeitnehmers unter Weiterzahlung seines Arbeitsentgeltes, das während dieser Zeit Urlaubsentgelt genannt wird. Das Recht der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Weitere Regelungen finden sich insbesondere zu dem zu gewährenden Mindesturlaub in den einschlägigen Tarifverträgen und zumeist im Arbeitsvertrag selber. Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich seinen Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Dieser Antrag muss dabei rechtzeitig gestellt werden, d.h. dass der Arbeitgeber sich in seiner Planung auf die Abwesenheit des Arbeitnehmers einstellen kann. Eine Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht möglich. Weiter muss der Urlaub dem gesetzlichen Motiv folgend zur Abholung genutzt werden. Jeder Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, Aushilfe, als Praktikant oder Auszubildender, hat nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. In einigen Fällen wird die Höhe vom Urlaubsanspruch nach Beschäftigungszeit oder Lebensalter gestaffelt.