Lohn und Gehalt
Lohn, Gehalt (Anspruch auf Vergütung) oder schlicht das Arbeitsentgelt ist die vertraglich festgesetzte Vergütung für die von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Das Arbeitsentgelt kann dabei aus einem feststehenden, monatlichen Gehalt bestehen, in der Praxis jedoch sind zusätzliche Leistungen und Gratifikationen bzw. zusammengesetzte Löhne weit verbreitet. Für verschiedene Berufszweige haben sich dabei verschiedene Lohnberechnungsmodelle herausgebildet. Die korrekte Berechnung des monatlichen Arbeitsentgeltes ergibt sich zumeist aus der Kombination von dem geschlossenen Arbeitsvertrag, den einschlägigen Tarifverträgen sowie dem Gesetz. Rechtsanspruch auf Zahlung der Vergütung besteht auch dann, wenn der Punkt beim Vertragsabschluss vergessen wurde (§ 612 BGB Bürgerliches Gesetzbuch).
Kann der Arbeitgeber die Vergütung zu der im Arbeitsvertrag festgelegten Zeit nicht erfüllen, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten um den Zahlungsanspruch abzusichern. Praktisch kann eine Arbeitsleistung zurück gehalten (Zurückbehaltungsrecht) werden bis die noch ausstehende Vergütung bezahlt worden ist. Für Beweiszwecke sollte das in schriftlicher Form stattfinden und genau aufgeschlüsselt sein. Nach dem Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Leistung an den anderen verweigern, bis die Verpflichtungen erfüllt sind.