Aktuelles Arbeitsrecht in Leipzig: Entlassungen beim Leipziger Unternehmen UNISTER geplant
Wie die Presse (z.B. Sächsische Zeitung 17.07.2015) meldet, sollen in dem Leipziger Unternehmen UNISTER und dessen Tochtergesellschaften bis 150 Mitarbeiter entlassen werden. Die Entscheidung dazu soll in der 30. Kalenderwoche 2015 fallen.
Wie sich UNISTER die Durchführung der Kündigungen vorstellt, ist noch offen.
Meistens werden vor einer Kündigung mit den Mitarbeitern Gespräche geführt, in denen eine Aufhebungsvereinbarung verbunden mit einer Abfindung angeboten werden. Hier ist Vorsicht geboten, der betroffene Mitarbeiter sollte sich vor der Unterschrift rechtlich beraten lassen. Nach der Unterzeichnung einer solchen Abfindung kommt der Mitarbeiter hier nicht mehr ohne weiteres heraus. Es sollte also vorher an alles gedacht werden: Urlaub, Überstunden, Kündigungsfrist, offener Lohn usw.
Oft versuchen Betriebe auch, durch Versetzung an andere Standorte oder Abteilungen oder Betriebsteile die Mitarbeiter zu „motivieren“, das Arbeitsverhältnis aufzugeben. Dafür ist meistens ein Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung erforderlich. Auch hier gilt: vor Unterzeichnung – Rechtsrat einholen!
Manche Unternehmen „sparen“ sich allerdings auch diesen Aufwand und kündigen sofort. Die Mitarbeiter bekommen in diesen Fällen keine Abfindung. Ob die Kündigung rechtlich einwandfrei war, kann dann nur ein Gerichtsverfahren klären. Dazu muss die Klagefrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingehalten werden. Die Klagefrist gilt auch für Klagen gegen eine Änderungskündigung! Meistens verständigen sich die Beteiligten dann auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
In jedem Falle dürfte es sinnvoll sein, sich vorherigen Rechtsrat einzuholen. Meist tragen die Rechtschutzversicherungen die Kosten, aber auch wer keine solche Versicherung hat, braucht nur mit Kosten bis zu 190,00 Euro für eine Erstberatung zu rechnen.