Vorstellungsgespräch
Im Rahmen einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz kommt es regelmäßig zu einem Einstellungsgespräch. Im Rahmen dieses Gespräches werden durch den Arbeitgeber Fragen gestellt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen. Es soll dabei geprüft werden, ob sich der Bewerber für die Stelle eignet und ganz allgemein sich in das Gefüge der vorhandenen Arbeitnehmer einfügen lässt.
Je nach ausgeschriebener Stelle gibt es zulässige und unzulässige Fragen. So kann die Frage nach einer vorhandenen Schwangerschaft bei einem befristeten Arbeitsvertrag zulässig sein, bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist sie es in der Regel nicht.
Auf unzulässige Fragen darf der Bewerber im Allgemeinen wahrheitswidrig antworten. Er darf jedoch keine Ausschmückungen vornehmen.
Inwieweit Fragen zulässig oder unzulässig sind und welche wahrheitswidrige Antwort noch zulässig ist, hängt entscheidend von der ausgeschriebenen Stelle und insbesondere von der Stellenbeschreibung ab.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung.
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