Probezeit
Die Probezeit ist ein begrenzter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, während dessen für beide Parteien erleichterte Kündigungsmöglichkeiten bestehen.
Gesetzlich ist die Probezeit in § 622 Abs. 3 BGB geregelt. Danach kann innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis von jeder Seite mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Weiter kann die Probezeit im Arbeitsvertrag für längstens 6 Monate vereinbart werden.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.