Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Arbeitsrecht in Dresden

Probezeit

Die Probezeit ist ein begrenzter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, während dessen für beide Parteien erleichterte Kündigungsmöglichkeiten bestehen.

Gesetzlich ist die Probezeit in § 622 Abs. 3 BGB geregelt. Danach kann innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis von jeder Seite mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Weiter kann die Probezeit im Arbeitsvertrag für längstens 6 Monate vereinbart werden.

Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.

0351 - 48272-0 • info@arbeitsrechtindresden.de

Kanzlei Malke
Rechtsanwalt Henning Malke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Platanenstraße 9
01129 Dresden


Telefon: +49 351 48 272-0
Telefax: +49 351 48 272-20

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden mit langjährige Erfahrung und Kompetenz ist besonders spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Fach- und Führungskräften, Arbeitnehmern in Führungspositionen, leitenden Angestellten und Geschäftsführern / Vorständen. Die Rechtsanwaltskanzlei Malke ist Ihr fachlich versierter Ansprechpartner für alle Belange des Arbeitsrecht in Dresden.