Fach- und Führungskräfte
Nach der Definition der International Labour Organisation ist eine Fach- oder Führungskraft „eine Person:
a) die über einen höheren Bildungs- und Berufsbildungsabschluss oder eine anerkannte gleichwertige Erfahrung auf einem wissenschaftlichen, technischen oder Verwaltungsgebiet verfügt und
b) die in einem Angestelltenverhältnis überwiegend intellektuelle Aufgaben erfüllt, die ein hohes Maß an Urteilskraft und Initiative erfordern und ein relativ hohes Maß an Verantwortung mit sich bringen.
Der Begriff sollte auch für Personen angewandt werden, denen zusätzlich zu den unter a) und b) genannten Eigenschaften von der Unternehmensleitung ihres Arbeitgebers die Verantwortung für die Planung, Führung, Kontrolle und Koordinierung der Tätigkeiten eines Teils eines Unternehmens oder einer Organisation einschließlich der damit einhergehenden Aufsicht über andere Personen übertragen wurde.
Unter diesen Begriff fallen keine Führungskräfte der höchsten Ebene, denen weitreichende Befugnisse von ihrem Arbeitgeber übertragen wurden.“ („Compendium of Principles and Good Practices relating to the Employment of Professional Workers“, 1977)
Allerdings werden umgangssprachlich auch die Organträger bei Gesellschaften, wie Geschäftsführer oder Vorstände als Fach- und Führungskräfte bezeichnet.