Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages.
Tarifvertragsparteien können Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern sein.
Ein Tarifvertrag besteht in aller Regel aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil. Im schuldrechtlichen Teil werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt, wie z.B. die Laufzeit des Tarifvertrages, Friedenspflicht, Schlichtungsvereinbarungen.
Im normativen Teil sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder der Tarifvertragsparteien geregelt, die sich unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Dabei ergeben sich die Grenzen der Regelungsbefugnis aus höherrangigen Recht, wie z. B. dem Europarecht.
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