Kündigung
Eine Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einseitige Erklärung die ein Arbeitsverhältnis beendet. Sie ist an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und gesetzlich eingeschränkt. Eine Kündigung ist erst wirksam wenn diese von einer bevollmächtigten Person handschriftlich unterschrieben wurde. Ein Arbeitnehmer hingegen kann durch Schriftform jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Arbeitsverhältnis kündigen.
Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie unabhängig von Ihrem weiteren Vorgehen notieren, wie, wo und wann Sie diese erhalten haben. Auch der Briefumschlag sollte aufbewahrt werden. Nun gilt es, verschiedene Fristen einzuhalten. Diese sind teilweise nur gewahrt, wenn Sie rechtzeitig eine formell richtige Klage bei dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht einreichen.
Die Kündigung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis beendet dieses zu einem zumindest bestimmbaren Zeitpunkt. Der Kündigungszeitpunkt lässt sich dabei regelmäßig aus dem Arbeitsvertrag und/ oder aus den arbeitsrechtlichen Normen bestimmen.
Beachten Sie hierzu auch den Hinweis zu einer Änderungskündigung.
Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie unabhängig von Ihrem weiteren Vorgehen notieren, wie, wo und wann Sie diese erhalten haben. Auch der Briefumschlag sollte aufbewahrt werden. Nun gilt es, verschiedene Fristen einzuhalten. Diese sind teilweise nur gewahrt, wenn Sie rechtzeitig eine formell richtige Klage bei dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht einreichen.
Für eine eingehende, rechtliche Beratung steht Ihnen das engagierte und kompetente Team der Rechtsanwaltskanzlei Malke zur Verfügung. Hinsichtlich der Vergütung und Gebühren lesen Sie bitte noch unseren Kostenhinweis.